Teure Toiletten, heiliges Deutsch, königliche Linke, entspannte CDU

Pro DeRo fürs Klo, Blaune nicht bibelfest

Allerhöchste Zeit, Fraktionsbeiträge im Amtsblatt der letzten Monate 2023 zu würdigen. Grund für die Verspätung: Der bisherige Allein-Autor und Betreiber dieses Blogs muss zuweilen auch mal die Euros verdienen, die allmonatlich an Kosten für diese Website anfallen. Mitautorinnen und -autoren sowie Redakteurinnen und Redakteure sind herzlich willkommen mitzuarbeiten – kostenlos 😉

Nun, im nachgeholten Jahresabschluss 2023 blicken wir auf öffentliche Klos, verdrehte Bürgergeld-Zahlen und die sehr ausführliche Gender-Debatte.

Oktober: Klo-Fantasie, Sprach-Geschichte,

Aufs teure Klo

Vier Köpfe stark ist die Fraktion Pro Dessau-Roßlau. Da sollte man kreatives Potenzial vermuten. Im Oktober beschränkt sich die Kreativität darauf, mehr öffentliche Toiletten in Nähe der Sehenswürdigkeiten der Stadt zu errichten. Und derer – also der Sehenswürdigkeiten – gibt es bekanntlich einige in Dessau-Roßlau. Bewusst sei sich die Fraktion, dass so ein Klo kostet. Sowohl die Errichtung wie auch der Betrieb. Aber, so geben sich die vier zuversichtlich, dafür werde man schon Lösungen finden.

Ortswechsel: Wir blicken nach Saalfeld. Die Thüringer Kreisstadt hat laut ZEIT-online im Jahr 2021 schlanke 30.400 Euro nur für den Betrieb ihrer einzigen öffentlichen Toilette ausgegeben. Überschlagen und unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate fielen in Dessau-Roßlau für drei öffentliche Klos jährlich weit mehr als 100.000 Euro an. Man darf gespannt sein, welche Lösungen sich das kreative Quartett zur Deckung eines solchen Postens in kommunalen Haushalt ausdenkt.

Gendern: Unwichtig.

Für die Blaune Fraktion (zur Erinnerung: das ist die Fraktion jener Partei, deren Plakate in Blau erstrahlen, deren Denken aber ausweislich jüngster Einstufung des Landesamtes für Verfassungsschutz stark von einer Farbe dominiert ist, die Mensch nach Besuch eines Klos oft in demselben findet) steht das Gendern ganz oben auf der Agenda. Sie bemüht dazu das Ergebnis einer Umfrage des MDR. Die Blaunen wörtlich: „Für 84% ist diese Gender-Debatte unwichtig!“ Ach so. Die Leute interessieren sich gar nicht für das Thema. Nichtsdestoweniger müsse auch bei der Stadtverwaltung dringend „zur deutschen Muttersprache zurückgekehrt werden“.

Dass solche verschwurbelten Passiv-Konstruktionen die Erfinder des Deutschen Wörterbuchs, die Gebrüder Grimm, mutmaßlich im Grabe rotieren lassen, schert die selbst ernannten Sprachbewahrer wenig. Davon abgesehen: Jacob Grimm befürwortete die durchgehende Kleinschreibung wie im Englischen. Das sollte die deutsche Sprache vereinfachen. Durchgesetzt hat sich diese Schreibweise nie. Wohl aber hat sich das Deutsche seit Generationen weiterentwickelt. Nicht zuletzt in der sogenannten DDR.

Wie die Alten sungen, schreiben keine Jungen

Wörtlich fordern die Blaunen: „Die Kinder und Schüler sollen die deutsche Sprache so erlernen, wie es schon deren Eltern und Großeltern lernten.“ Tja, dann müsste mindestens in den östlichen Bundesländern das „Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache“ (WdG) in die Lehrpläne aufgenommen werden. An dem orientierten sich nämlich die Lehrpläne im real existierenden Sozialismus. Ulbricht, Honecker und Co. wollten damit die „sprachlichen Divergenzen zwischen der DDR und der BRD“ (Vorbemerkung zu Band 4 des WdG) festschreiben. Im DDR-Sozialismus sollte eine andere Variante des Deutschen gelten als im feindlichen Westen.

Übrigens hatten sich auch die Nazis bemüht, neue Begriffe und sprachliche Bedeutungen im Deutschen zu etablieren. Mit ganz ähnlichem Ziel: Hass und Abwertung anderer sollten sich in der Alltagssprache widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wohnt der vehementen Ablehnung des Genderns, das möglichst viele einbeziehen soll, anstatt divers orientierte Menschen auszuschließen, im Falle der Blaunen schon wieder eine gewisse Logik inne.

Wundersame Prozentvermehrung

Im selben Beitrag geht den Blaunen in Gestalt des Autors ihres Oktober-Beitrages, dem blaunbärigen Fraktionsvorsitzenden (siehe: „Käpt’n Blaunbär am Nordpol“) wohl auf, dass es wenig sinnreich ist, über Dinge zu schimpfen, für die sich die meisten gar nicht interessieren. Also besinnt sich der Mann auf das Thema Flüchtlinge und garniert es mit Zahlen zum Bürgergeld. Credo: Flüchtlinge – vor allem jene aus der Ukraine – leben alle „vom deutschen Steuerzahler“. Unterlegt ist das Ganze mit Zahlen. Die haben wenig mit Dessau-Roßlau zu tun, sollen aber die Situation in Deutschland widerspiegeln. Nehmen wir den Zahlensalat auseinander:

Käpt’n Blaunbär behauptet zum „Stand der Bürgergeld-Empfänger in Deutschland (März 2023)“, unter den Bezieher*innen dieser Sozialleistung seien „16,2% Türken, 41,7% Iraker, 47,1% Afghanen, 55,1% Syrer, 65,6% Ukrainer“ und nur „5,3% Deutsche“. Blaunbär ist weder in der Lage, durch die deutsche Sprache zu navigieren, noch beherrscht er Prozentrechnung. Die Summe aller Angaben ergibt nämlich sagenhafte 231 Prozent. Fünftklässler wissen, dass man von 100 Prozent Gesamtsumme auch nur 100 Prozent ausgeben kann. Wie ist diese wundersame Geld- respektive Prozentvermehrung zustande gekommen?

Lösung: Es sind nicht 131 Prozent zu viel, sondern drei Buchstaben zu wenig. Es fehlt das Wörtchen „der“. 16,2 Prozent der Türkinnen und Türken, 41,1 Prozent der Iraker*innen, 47,1 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, 55,1 Prozent der Syrer*innen, 65,6 Prozent der Ukrainer*innen in Deutschland und 5,3 Prozent der Deutschen beziehen in Deutschland Bürgergeld. Anders herum ausgedrückt: Knapp 53 Prozent der Gesamtausgaben für Bürgergeld gehen an deutsche Staatsangehörige. Der Anteil der Ukrainer*innen liegt bei knapp 13 Prozent. Gut sieben Prozent der Ausgaben fließen an Menschen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Am Rande: Mehr als ein Drittel der Schutzsuchenden aus der Ukraine schlägt sich hierzulande komplett ohne irgendwelche Leistungen des deutschen Staates durch. Das lassen wir mal so stehen.

November: heilige Sprache, königliche Sprache

Käpt’n Blaunbär und die Heiligkeit

Im November-Amtsblatt erklärt der örtliche Blaunen-Hohepriester die deutsche Sprache zum unantastbaren Heiligtum (Zitat: „In Deutschland wird Deutsch gesprochen. Unsere deutsche Sprache muss uns heilig bleiben!“) und begründet damit die Ablehnung jedweder sprachlichen Entwicklung. Machen wir die Probe auf Exempel:

„SO haben wirs auch / on allen Geitz / nutz vnd genies (das können wir rhümen in Christo) trewlich vnd reichlich / allen Christen dar gethan vnd mitgeteilet. Vnd was wir darüber gelidden / gethan / vnd dran gewand / das sol niemand erkennen / denn des die Gaben sind / vnd der durch vns vnwirdige / elende /arme Werckgezeug solchs gewirckt hat. Dem sey allein die Ehre / Lob vnd Danck in ewigkeit / AMEN.“

Das ist Martin Luthers Originaldeutsch. Die Zeilen stammen aus der Warnung Luthers an die Drucker seiner Bibelübersetzung, sie, die Drucker, dürften den Verkauf des Werks nicht zur Bereicherung nutzen. Die Bibelübersetzung des Reformators gilt als Grundlage, auf der sich überhaupt erst eine deutsche Einheitssprache herausgebildet hat. Offenbar war und ist diese einheitliche Sprache des Deutschen nicht statisch. Luthers Deutsch verstünde heute kaum jemand – am allerwenigsten wohl besagter Hohepriester.

Königliche Linke

Witzige Fußnote: Ausgerechnet Die Linke spricht in ihrer länglichen November-Abhandlung über die Entwicklung der Gehälter am Anhaltischen Theater – an dem Deutsch als Kulturgut gepflegt wird – vom „Salaire“ (französisch für „Lohn / Gehalt“) der Beschäftigten.

Begibt sich der Fraktionsvorsitzende als Autor des entsprechenden Beitrages nun auf die Spuren Friedrichs des Großen (König in respektive von Preußen)? Der Alte Fritz sprach besser und lieber Französisch als Deutsch. Als Sozialist war der Aristokrat indes nicht bekannt. Vielleicht sollte der Wortgebrauch aber auch nur ein Hinweis an die Blaunen sein. Immerhin gaben sehr rechte Vertreter den Alten Fritz als angeblichen politischen Ahnen ihres „Föhrers“ aus und ignorierten dessen kulturelle und politischen Vorlieben ebenso wie die heutigen Blaunen jegliche Kenntnis kultureller Sprachentwicklung vermissen lassen.

Dezember: Clownesk bis gelassen

Freie Gender-Clowneske

Gelegentliche helle Momente kann man Hans-Peter Dreibrodt nicht absprechen. Der vehemente Appell des Vorsitzenden der Freien Fraktion an Oberbürgermeister Robert Reck, in Sachen Regenbogenschule, den Willen des Stadtrates zu beherzigen war so eine Gelegenheit. In geradezu flammenden – wenn auch leicht leiernd vorgetragenen – Worten wehrte sich Dreibrodt gegen des OBs Ansinnen, den Standort der neuen Schule par ordre de mufti gegen den Rat durchzusetzen.

Zugegeben, die Aussage Dreibrodts, der Stadtrat sei der Dienstherr des OBs war schief, weil dem nicht so ist; Dienstherr ist die Gemeinde als Verwaltungseinheit, der Stadtrat als politische Vertretung der Bürger*innen ist ein konstituierendes Element dieser Einheit. Nichtsdestoweniger verdeutlichte die Formulierung die Kritik und ist insofern ein zulässiger rhetorischer Kunstgriff.

Weniger künstlerisch als vielmehr brachial ignorant muten hingegen Dreibrodts Verdrehungen in Sachen Gendern an. Er führt „Angestellte*innen“ und „Beamte*innen“ an, „um beispielhaft zu verdeutlichen, „wie schrecklich sich der Gender-Wahnsinn (…) auf unsere deutsche Sprache auswirkt“. Das ist doppelt dämlich, weil im Sinne korrekten Genderns doppelt verkehrt. Zwischen der Angestellten (Femininum) und dem Angestellten (Maskulinum) gibt es keinen grammatischen Unterschied. Ergo kann das Wort im Singular ebenso wenig gegendert werden wie im Plural (die Angestellten).

Im Falle der Beamtinnen und Beamten ist die Gender-Schreibweise Beamt*in nicht korrekt, weil die maskuline Wortendung (Beamter) nicht im femininen Wort (Beamtin) enthalten ist. Das Gendersternchen kann nur gesetzt werden, wenn das Wort respektive der Wortteil vor dem Sternchen einem korrekten Begriff entspricht. Würde durch das Gendern mit Sternchen eine Wortendung entfallen, wäre das Sternchen falsch gesetzt. Student*in ist also korrekt, Kolleg*in ist falsch, weil Kolleg kein vollständiges Wort ist.

Der langen Schreibe kurzer Sinn: Wenn man sich schon übers Gendern aufregen will, sollte man wenigsten wissen, worüber man sich aufregt. Ansonsten wird Kritik zur Komik – und der Kritiker angesichts seiner Unkenntnis zum Clown.

CDU: Gelassen mit Luther

Wie wohltuend gelassen kommt hingegen die CDU beim Thema Gendern daher: „Es wird sich das durchsetzen, was viele Menschen als angemessen und praktikabel erachten“, stellt Stadtrat Mike Jüling pragmatisch fest. Sein Verweis auf Artikel 5 Grundgesetz (Freiheit des Wortes – freie Meinungsäußerung) ist allerdings in diesem Zusammenhang Blödsinn. Wäre diese Norm einschlägig, könnte man gegen jedwedes Gender-Verbot vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Richter*innen würden sich schief lachen angesichts einer entsprechenden Klageschrift.

Zustimmung würde CDU-Mann Jülich hingegen vom Rat für deutsche Rechtschreibung ernten. Der sieht seine Aufgabe nämlich nicht darin, Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich ihres Sprachgebrauchs zu bevormunden, sondern will das „Regelwerk“ anpassen „an den allgemeinen Wandel der Sprache“ (Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 17.06.2005 in der Fassung vom 30.03.2015).

Im Dezember 2023 lässt der Rat per Pressemitteilung verlauten: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“ Um mit Luther zu sprechen: Der Rechtschreibrat schaut dem Volk aufs Maul. Und die CDU tut es auch. Nicht die verkehrteste Vorgehensweise für eine Volkspartei.

Altlasten und Rest-Posten-Recycling

CDU: Notdosen, LINKE: Story, SPD: Besinnung

Eine Fraktion fehlt im September-Amtsblatt. Genügend Gelegenheit also für leichte Lästereien. Es soll ja nicht langweilig bleiben in der Medienlandschaft unserer Stadt. Wer sich die Originalbeiträge auf den Fraktionsseiten zu Gemüte führen möchte, wird online mit den Suchbegriffen Amtsblatt und Dessau-Roßlau fündig.

Billig: Radler-Schutz und Notfalldosen

Nur fordern, was auch machbar ist. An dieses Motto will sich die CDU-Fraktion in der anstehenden Haushaltsdebatte halten, verkündet ihr Vorsitzender Heiko Adamek im September-Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau. Die Christdemokraten knüpfen an ihr traditionelles Credo wirtschaftlicher und haushalterischer Disziplin an – und verknüpfen dasselbe mit praktischer Kreativität: Wenn der Ausbau des Radweges in Alt-Kochstedt kurzfristig nicht machbar (wahrscheinlich weil zu teuer) ist, kann ein Schutzstreifen für Radler*innen zumindest für etwas mehr Sicherheit sorgen. Die Fraktion wolle dieser Option „nachgehen“. Man darf gespannt sein, wie sie die Idee mit praktischer Initiative unterfüttert.

Weniger diszipliniert mutet der aufgewärmte Vorschlag an, die Stadtverwaltung möge kostenlose Notfalldosen ausgeben. Solche Dosen dienen der Aufbewahrung wichtiger Medikamente, damit Rettungskräfte diese im Falle eines Falles schnell finden. Die länglich geratene Gebrauchsanweisung (im Kühlschrank lagern) dazu erinnert an Artikel in einer Apothekenzeitschrift. Was das mit genuinen Aufgaben einer personell sowieso schon dünn aufgestellten Stadtverwaltung zu tun hat, bleibt das Geheimnis der Fraktion.

Sicherlich, die Döschen kosten nicht viel und sind ein nettes und von Apotheken oft als Werbegeschenk verteiltes Give-away. Kosten entstehen allerdings eher nicht durch die Beschaffung, sondern die entsprechende Administration und den damit verbundenen Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Getreu dem Motto: Was ist die Steigerung von schlecht gemacht? Antwort: Gut gemeint.

Bunte knöpfen sich Blaune vor

Auseinander nimmt die „Bunte Fraktion“ (Grüne, FDP, Neues Forum-Bürgerliste) in ihrem Beitrag einen vermeintlichen Skandal: Den angeblichen Freibad-Sozial-Betrug. Entsprechende Gerüchte hatte die Blaune Fraktion (Partei mit blauen Logo und bräunlichen politischen Inhalten) gestreut und mit Fake-Beweisen garniert.

Die ebenso dilettantisch konstruierte wie dämlich initiierte Bade-Schmutzkampagne der Blaunen war schon in der örtlichen Zeitung als eben solche entlarvt worden (und das durchaus trocken). Aber gut, die Bunten zeigen zumindest den Willen, Propaganda und Desinformation entgegenzutreten. Ein zeitnah platzierter kerniger Kommentar per Leserbrief oder Pressemitteilung hätte wahrscheinlich mehr bewirkt, als das Ganze rückblickend aufzuwärmen. Aber: immerhin.

Kulturpass, Jugend und Kommunales

Was allerdings der folgende Hinweis auf den vom Bund initiierten und vergebenen Kulturpass genau mit Dessau-Roßlau zu tun hat, bleibt weitgehend neblig. Bereits im August unkte die lokale Presse, die hiesigen Angebote seien aufs Bauhaus und das Gartenreich beschränkt. Je öfter – und das ist die eigentliche Krux bei der Angelegenheit – sich die „normalen“ Fraktionen auf ihren Amtsblattseiten über Dinge auslassen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Stadt respektive zur Arbeit der jeweiligen Fraktion aufweisen, desto weiter steht das Tor offen für Falschmeldungen und Propaganda von einer Seite, die erst gar nicht vorgibt, in irgendeiner Weise konstruktiv mitzuwirken.

LINKE: Gut präsentierte Story

Geradezu professionelles Storytelling betreibt die LINKE und berichtet erst einmal von der Einschulung von „37 Kühnauer ABC Schützen“, um dann inhaltlich auf den Ortsentwicklungsplan des Jahres 2013 umzuschwenken. Dieser Plan war maßgeblich von Vertreterinnen und Vertretern der Partei im Ortschafts- und Stadtrat geprägt und erarbeitet worden. Damals stand die örtliche Grundschule vor dem Aus. Heute ist ihr Bestand jedenfalls vorläufig gesichert.

Als „Zwischenbilanz“ bezeichnet die LINKE ihren skizzenhaften Abgleich von Kommunalwahlprogramm 2019 und entsprechenden Beschlussvorlagen. Ermäßigte Parkkarten für ambulante Pflegedienste seien vom „inneren Wirkungskreis des Oberbürgermeisters abgelehnt“ worden. Eine nicht näher bezeichnete Vorlage zur „Verpachtung öffentlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen“ wolle die Fraktion neu einreichen.

Konkrete Kommunalpolitik

Angesichts von der Stadt respektive dem Stadtrat an- und übernommener Beschlussvorlagen zur dauerhaften Bestellung eines Klimamanagers und zum Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide preist sich die LINKE selbst als besonders konstruktiv und beweint die ihr nicht gewidmete Aufmerksamkeit der lokalen Presse.

Nun gibt’s ja neben der irgendwo zwischen Lokalnachrichten, dem berühmten Kessel Buntes und Boulevard zu verortenden Zeitungsredaktion auch noch die kontinuierlichen steigenden Zugriffszahlen auf dieses Medium – und der Autor dieser Zeilen kann nicht verhehlen, dass die Fraktion der LINKEN tatsächlich kontinuierlich Rechenschaft über ihre politische Arbeit ab- und damit die sprichwörtliche Latte für andere Fraktionen hochlegt. Dafür gebührt der Fraktion Respekt.

Der Entsorger und die Altlasten

Redebeiträge vor allem sehr in der Vergangenheit verhafteter SED-Veteranen, die sich während des jüngsten Parteitages der LINKEN mit vierzigjähriger und längerer „Parteizugehörigkeit“ brüsteten, machen es Medienmenschen allerdings schwer, der Partei echtes politisches Gewicht beizumessen. Dass sich die Stadtratsfraktion von solcherlei DDR-Nostalgie abhebt, ist wahrscheinlich ihrem Vorsitzenden zuzuschreiben. Der kennt sich als Unternehmer in der Entsorgungs- und Recyclingbranche sicherlich mit dem fachgerechten Umgang mit Altlasten aus…

SPD: „Besinnungsaufsatz“

So leicht es einem die LINKE zuweilen macht, über sie zu lästern, so schwierig wird’s bei der SPD. Für die hat Ingolf Eichelberg eine komplette Amtsblattseite mit Lobhudelei über die Stadtmarketinggesellschaft gefüllt. Bei der hat er den Posten als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender inne. Eine Stimme aus der altehrwürdigen Partei selbst: Es handele sich um einen „Besinnungsaufsatz“. Prosa in Rosa sozusagen (so richtig rot kommt das Grußwort aus dem Aufsichtsrat nicht rüber). Man könnte eine Art politisches Recycling verbliebener Rest-Posten vermuten.

Pro Gewaltfreiheit – contra Behäbigkeit

Pro Dessau-Roßlau hat sich ausweislich des Berichts ihres Stadtrates Thomas Picek mit Beigeordneten und Dezernenten unterhalten, hatte aber anscheinend noch keine Zeit, daraus echte Forderungen abzuleiten. Anstatt von solchen zu schreiben, lässt die Fraktion wissen, was sie bewegt. Das mutet nett und gewaltfrei kommuniziert an, gibt aber keine Hinweise auf politische Vorhaben.

Dieselben werden aber wahrscheinlich überbewertet, denn, so lässt Marco Egelkraut wissen, in der Stadt ist „ganz schön was los“. Mit dem Verweis auf Konzerte und Feste kommt er zu dem Schluss, die Stadt sei „doch gar nicht so behäbig, wie mancher denkt“. Ach, wenn das doch auch für die Kommunalpolitik gälte…

Kein Blödsinn von den Blaunen

Wer nun Anmerkungen zur Blaunen Fraktion vermisst (das die Fraktion der Partei mit dem Blau im Logo und der bräunlich gefärbten Politik), die oder der sei vertröstet: Der Fraktion fiel anscheinend nichts ein. Oder sie wollte dem Autor dieser Zeilen nicht schon wieder eine Vorlage liefern…

Eis wächst, Hirn schmilzt – AfD-Propaganda mit amtlichem Segen

Mrosek, Eis und Klimawandel – Propaganda, Stadt und Verantwortung – Wachsendes Eis, schmelzender Verstand

Die Blaunen, von denen hier die Schreibe ist, sind jene Partei, die im Logo an der Farbe Blau und hinsichtlich ihrer politischen Ausrichtung an einer an Erdtöne erinnernden Farbe zu erkennen ist.

Das Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau, auf das sich dieser Beitrag bezieht, finden Sie in Ihrem Briefkasten oder online – einfach per Suchmaschine nach Amtsblatt und Ort suchen.

Die Blaune Partei ist lernfähig. Zumindest in Dessau-Roßlau. Solch eine Feststellung hätten Sie, werte Leser*innen nicht auf diesem Blog erwartet? Nun, wir müssen ja nicht nur den Tatsachen in die Pupille blicken, sondern neben gutem Willen auch pädagogische Grundsätze berücksichtigen. Und die besagen nun einmal, jeder Kritik sollte ein Lob vorgeschaltet werden. Schon wegen der Erwartungshaltung der Angesprochenen. Die soll quasi geöffnet werden, um der Erkenntnis den Weg zu bahnen. Das gilt übrigens nicht nur für die Blaunen-Beiträge im städtischen Amtsblatt, sondern auch für dessen Herausgeberin, die Stadtverwaltung. Dazu später mehr.

Die Erde ist rund!

Worin also besteht der Erkenntniszuwachs bei den Blaunen, namentlich bei ihrem örtlichen Führer, dem Vorsitzenden der Blaunen Stadtratsfraktion Andreas Mrosek? (*Trommelwirbel*)

Die Erde ist rund! Der gelernte Nautiker Mrosek – alias Käpt’n Blaunbär – hat erkannt: Die Erde ist ein Ball. Wer nach Süden fährt und die Reise lange genug geradeaus fortsetzt, kommt sozusagen mit kleinem Umweg irgendwann am Nordpol an. Nun gilt es nur noch, an Feinheiten zu feilen. Im vorliegenden Fall an der Vorsilbe „Ant-“. Die wechselt nämlich auch bei einer in Richtung Süden beginnenden und in der Arktis endenden Erdumrundung weder Bedeutung noch Polkappe.

Nordpol? Südpol? Hauptsache Eis.

Bitte was? Nun ja, wir müssen uns wohl kurz in eine von alternativen Fakten geprägte Gedankenwelt versetzen: Getreu dem Motto „egal, ob Nord oder Süd, Hauptsache Eis“ zitiert Mrosek in der August-Ausgabe des örtlichen Amtsblatts eine Studie der European Geosciences Union (EGU). Sie belege, dass es den Klimawandel nicht gebe. Angeblicher Beweis: Die Fläche des arktischen Eises (also am Nordpol) sei seit 2009 um 5.305 Quadratkilometer gewachsen und habe 661 Gigatonnen Masse zugelegt, schreibt Mrosek.

Das ist Nonsens. Die EGU hatte die Eismassen der Antarktis (Südpol) untersucht. Zwar stimmen die von Mrosek zitierten Zahlenangaben zu Wachstum von Masse und Fläche des Eises. Die geografische Zuordnung ist jedoch ebenso falsch wie der vom blaunen Unterführer konstruierte Zusammenhang zur angeblich nicht vorhandenen Erderwärmung. Die Behauptung, die Studie widerlege den Klimawandel, ist reine Fantasie. Was aber stimmt?

Kalbende gletscher

Auf der frei zugänglichen Wissenschaftswebsite „copernicus.org“ stellt die EGU eine Studie vor, die die wissenschaftliche Methodik zur Messung und Bewertung des Abbruchverhaltens antarktischer Eismassen untersucht. Hintergrund: Von polarem Eis (egal ob am Nord- oder Südpol) abbrechende Eisberge (Glaziologen sprechen vom Kalben der Gletscher) schmelzen relativ schnell ab und tragen zum Steigen der globalen Meerespegel bei. Wichtigste Erkenntnis der Forscher*innen: Um valide Aussagen über den langfristigen Einfluss des Kalbungsverhalten treffen zu können, müssen bislang kaum berücksichtigte Daten aus der Beobachtung der Pole per Satellit ausgewertet und in neue Berechnungsmodelle übertragen werden.

Für den Zeitraum 2009 bis 2019 haben die Forscher*innen entsprechende Daten zur Entwicklung des gesamten antarktischen Eisschildes ausgewertet. Eine laut Studie neue Methode. Üblich sei bislang die Betrachtung einzelner, regionaler Eisplatten. 34 Eisschelfe wurden binnen der zehn Jahre untersucht. Allein 2017 seien 5.917 Quadratkilometer Eis bei einer einzigen Kalbung des Larsen-C-Schelfs im Weddel-Meer abgebrochen. Der entstandene und seither abschmelzende Eisberg war doppelt so groß wie das Saarland. Zahlreiche Medien berichteten auch in Deutschland über das Ereignis.

Gelegenheit macht Eisberge

Insgesamt allerdings seien Masse und Fläche des gesamten antarktischen Eises im fraglichen Zeitraum tatsächlich um die oben genannten Werte gewachsen.

Betrachten wir diese Entwicklung mit ein bisschen Logik und Grundkenntnissen aus dem Matheunterricht der Mittelstufe: Wächst eine Fläche, vergrößert sich ihr Umfang. Mit dem Flächenwachstum des antarktischen Eispanzers geht die Vergrößerung seines Umfangs einher. Ergo verlängert sich die Eisküste, von der Eisberge abbrechen können. Die Wahrscheinlichkeit wächst, dass Schelfe kalben und riesige Eismassen immer schneller abtauen. Vor allem in der Westantarktistark. Die dortigen Seegebiete erwärmen sich besonders rasant. Grund sind offenbar Tiefenströmungen im Meer. Diese Erwärmung haben Wissenschaftler*innen des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung schon 2014 nachgewiesen und betrachten sie als Folge des Klimawandels. Gerade die kurzfristig gewachsende Eisfläche erhöht also den Abschmelzbeitrag zum steigenden Meeresspiegel. Gelegenheit macht Eisberge. Nach 2019 erhobene Daten belegen die Richtigkeit dieser Schlussfolgerung.

2023: Spektakulärer Verlust an Eis

Keine einzige Silbe der EGU-Forscher*innen legt nahe, die binnen zehn Jahren gemessene Zunahme der gesamten antarktischen Eismasse widerlege den Klimawandel. Dafür wäre der Betrachtungszeitraum viel zu kurz. Globale Entwicklungen spielen sich nicht binnen eines willkürlich gewählten Jahrzehnts ab. Deshalb schlägt die Studie vor, die vorgestellte wissenschaftliche Methodik auf längere Zeiträume anzuwenden und dafür ältere Daten aus der Satellitenbeobachtung auszuwerten.

2022 wich die Eismasse in der Antarktis bereits erheblich vom Durchschnittswert ab – nach unten. Der Eispanzer war merklich geschrumpft. Seit Mitte Mai 2023 ist im Vergleich zum Mittelwert früherer Jahrzehnte um ein Vielfaches weniger Eis in der Arktis vorhanden – und der Trend setzt sich ausweislich jüngster Daten immer schneller fort. „Spektakulär“ und „beunruhigend“ findet das der Bremer Professor für Meereseisphysik Christian Haas laut jüngster Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung. Ein Zusammenhang zum Klimawandel sei nicht auszuschließen.

Käpt’n Blaunbärs Eisbärenfell

Käpt’n Blaunbärs (Mrosek ist Nautiker) angeblich wissenschaftlich fundierte Behauptung, das offenbar nur temporäre Wachstum des Eisschildes widerlege den Klimawandel, ist sozusagen am Eisbärenfell herbeigezogen. Wobei: Eisbären leben in der Arktis. In der Antarktis gibt es Pinguine.

Am Rande: Mrosek war nach eigenen Angaben von 1989 bis 1995 „auf verschiedenen Seeschiffen“ mit „Verantwortung“ eingesetzt. Von 2007 bis 2016 war er Kanalsteuerer (eine Art Lotse) auf dem Nord-Ostsee-Kanal). Das war wohl auch besser, denn auf dem Kanal musste er nur zwischen West und Ost navigieren. Mit der Unterscheidung zwischen Nord und Süd hat er ja offenbar Schwierigkeiten.

Erst abgelehnt, dann veröffentlicht

Anlass für die Publikation von Mroseks August-Einlassungen zum angeblichen Beweis des Nichtvorhandenseins des Klimawandels ist ausgerechnet die Ablehnung eines entsprechenden Beitrags für die Juli-Ausgabe des Amtsblatts: Die Stadtverwaltung hatte die Veröffentlichung mit dem Hinweis verweigert, das Thema habe keinen Bezug zu Dessau-Roßlau.

Im August hat sich die Stadt dann offenbar der Behauptung des selbst ernannten Schonungslosen Aufklärers (abgekürzt: SA) Mrosek geschlagen gegeben, der Artikel sei als „Hinweis“ für den städtischen Klimabeauftragten gedacht und habe deshalb einen Bezug zur lokalen Politik – und hat den Blödsinn veröffentlicht. Dabei haben sich weder lokale Relevanz noch sachliche Fehlerhaftigkeit der blaunen Propaganda verändert.

Amtliche Verantwortungslosigkeit

„Für die sachliche und fachliche Richtigkeit aller Angaben auf den Fraktionsseiten übernimmt die Stadtverwaltung als Herausgeberin des Amtsblattes inhaltlich keine Gewähr“, heißt es unverdrossen und jenseits der Regelungen des Presserechts in der Unterzeile zu den Fraktionsseiten. Die Stadt lehnt mithin alle Verantwortung für zusammenfantasierte Propaganda ab. Sie publiziert verantwortungslos.

Gleiches gilt für die übrigen Fraktionen im Stadtrat: Im geltenden sogenannten Redaktionsstatut (Beschluss des Stadtrates aus Oktober 2019) heißt es, „dass Beiträge für die Fraktionsseiten dann nicht veröffentlicht werden, wenn sie offenbar unwahr sind (…)“. Es ward aufgeschrieben und augenscheinlich vergessen. Wie viel Schwachsinn soll denn Bürgerinnen und Bürgern noch mit quasi amtlichem Segen untergejubelt werden, bis in Verwaltung oder Stadtrat jemand aufwacht? Bei den einen wächst das Eis, bei anderen schmilzt der Verstand.

Alles, was Amt ist: das Amtsblatt und das Presserecht

Presserecht, Amtsblatt und ein genervter Präsident

Er war genervt, der Herr Stadtratspräsident Frank Rumpf. Augenscheinlich ging ihm die Frage auf die Nerven: Wie es denn um das Presserecht beim städtischen Amtsblatt stehe, wollte DeRoPolis im Rahmen einer Einwohnerfrage an den Stadtrat wissen. Gestellt am 05. Juli 2023.

Nun ist es mit dem Recht so eine Sache. Wer präzise sein will, muss zuweilen ins Detail gehen. Und das dauert zuweilen läger als drei Minuten. Drei Minuten hat jede*r Einwohner*in der Stadt Dessau-Roßlau, um sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort zu melden. Sagt Paragraf 6 der „Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse“.

zu viel des Rechts?

Naja, vielleicht hatte der Stadtratspräsident in seiner unzweifelhaften Weisheit erstens bereits das Anliegen des zweiten Fragestellers des Tages vorausgeahnt (der hatte die Versammlung gefühlt wesentlich länger, dafür aber wenig konkret beschäftigt), vielleicht war es ihm, Rumpf, des Rechts auch einfach zu viel.

Das wäre nichts wirklich Neues, schließlich hat der gute Mann auch jahrelang „Aufwandsentschädigung“ (740 Euro) sowie „Verdienstausfall“ (1.280 Euro) für seine Tätigkeit als ‚ehrenamtlicher Referatsleiter‘ im Ortsteil Rodleben kassiert (laut Berichterstattung des MDR vom 08. Dezember 2022). Interessierte aber jahrelang auch nicht. Vor allem nicht den Herrn Präsidenten. Und dann wundert sich seine Partei… Doch wir schweifen ab.

Sechs Wochen, zwei Ausgaben

Zurück also zur Frage. Dieselbe hat DeRoPolis bereits am 14. Mai 2023 per E-Mail an die Verwaltung gestellt. Am 23. Mai bestätigte die Verwaltung den Eingang der Frage mit der Zusage, diese „baldigst zu beantworten“. Das ist mehr als vier Wochen und zwei Ausgaben des Amtsblatts her. Und dieses Amtsblatt erscheint nach wie vor in einer – nun sagen wir, presserechtlichen Grauzone.

In den Pressegesetzen der Länder sind Verantwortlichkeiten für die Inhalte einer Publikation definiert. In Sachen-Anhalt ist Pragaraf 7 einschlägig, der behandelt das Impressum. Für redaktionell gestaltete Websites wie DeRoPolis gilt übrigens ähnliches: Schlag nach unter Medienstaatsvertrag Paragraf 18.

Pressegesetz für das land Sachsen-Anhalt

Im besagten Paragrafen im Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt heißt es in Paragraf 7:

„(1) (…)

(2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner Name und Geschäftsanschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Sind mehrere Redakteure verantwortlich, so muss das Impressum die in Satz 1 geforderten Angaben für jeden von ihnen enthalten. Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist. Für den Anzeigenteil ist ein Verantwortlicher zu benennen; für diesen gelten die Vorschriften über den verantwortlichen Redakteur entsprechend.

(3) (…).“

Ergänzend definiert Paragraf 12 desselben Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Impressum genannten Personen.

Blöd nur, dass im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau genau eine (in Ziffern: 1) Person als Redakteurin aufgeführt ist. Den Namen der armen Sachbearbeiterin lassen wir an dieser Stelle mal beiseite. Arm deshalb, weil die Dame laut Gesetz für jeden Käse in der Publikation verantwortlich ist. Und damit auch für Unwahrheiten, welche auf den so genannten Fraktionsseiten im Amtsblatt verbreitet werden (siehe frühere Berichterstattung auf DeRoPolis, insbesondere zur „Partei der Verfälscher“).

Pfiffig statt Rechtskonform?

Nun übertreffen sich aber Dessau-Roßlauer Verwaltung und Stadtrat geradezu an Pfiffigkeit. Nicht anders ist die die jeweiligen Fraktionsseiten ergänzende Fußzeile in einem jeden Amtsblatt zu interpretieren, in der es heißt:

„Für die sachliche und fachliche Richtigkeit aller Angaben auf den Fraktionsseiten übernimmt die Stadtverwaltung als Herausgeberin des Amtsblattes inhaltlich keine Gewähr und behält sich gegebenenfalls die Möglichkeit zur Richtigstellung vor.“

Ja nee, is‘ klar: Verantwortlich ist die Verwaltung nicht, korrigiert aber gegebenenfalls. Wie bitte? Mal abgesehen vom der Aussage immanenten Widerspruch – würde die Verwaltung allen Ernstes die politischen (oder wenigstens politisch gemeinten) Aussagen der Fraktionen vor Veröffentlichung korrigieren, stünde der Vorwurf der (Vor-)Zensur mindestens im Raum.

Statut ist kein Recht

Und für die ganz fürchterlich Pfiffigen, die nun auf das so genannte Redaktionsstatut verweisen, das der Stadtrat beschlossen hat: Das ist nett aber sinnfrei. Mal abgesehen davon, dass Redaktionsstatuten im Regelfall die Freiheit der Redaktion von verlegerischer Einflussnahme sichern und insofern lediglich arbeitsrechtlich relevant sind, begründet ein Stadtratsbeschluss nun einmal kein geltendes Recht.

Das so genannte Redaktionsstatut des Amtsblattes der Stadt Dessau-Roßlau kann mit gutem Willen als Absichtserklärung gewertet werden, das Amtsblatt von ehrverletzenden Äußerungen frei zu halten. Dazu braucht es aber kein Statut, sondern klare presse- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Wäre also für die Fraktionsseite der Blaunen (nur ein zufälliges Beispiel) ein*e Vertreter*in dieser Partei namentlich im Impressum benannt (was ebenso rechtskonfrom wäre wie jede*r andere Vertreter*in jeder anderen Partei als Verantwortliche*r für die jeweiligen Seiten), stünde die jeweilige Person eben auch für den Inhalt der jeweiligen Seiten gerade. Eigentlich sehr einfach.

Schlauer sterben

Nun möchte der Autor dieser Zeilen weder dümmer sterben, als er geboren wurde, noch möchte er seine Leser*innenschaft ohne presserechtliche Erleuchtung in die ewigen Jagdgründe oder wohin auch immer eingehen lassen. Deshalb lautete die erwähnte an die Verwaltung gesandte und im Stadtrat gestellte Einwohnerfrage wie folgt:

„1.a. Zählen die Fraktionsseiten zum amtlichen oder nichtamtlichen Teil des Amtsblattes?

1.b. Ist die genannte Redakteurin aus Sicht der Verwaltung für den Inhalt aller Teile des Amtsblattes inklusive des Anzeigenteils und der Fraktionsseiten auch im Sinne des Strafrechts verantwortlich?

2.a. Inwiefern ist die Ablehnung jeglicher Gewähr für Inhalte auf den Fraktionsseiten mit dem Korrekturvorbehalt vereinbar?

2.b. Was ist mit „Richtigstellung“ gemeint?

2.c. Inwiefern ist der in der Fußzeile angesprochene Vorbehalt zur Richtigstellung mit dem Verbot des Eingriffs staatlicher / öffentlicher Stellen in in periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen veröffentlichen Meinungsäußerungen (Vorzensur, GG ) vereinbar? Welche Grundlagen in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften liegen Ihrer Beurteilung zugrunde?

2.d. Inwiefern hat die Formulierung in den Fußzeilen der Fraktionsseiten presserechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Relevanz und welche Grundlagen in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften liegen dem zu Grunde?“

Vorläufige Antwort seitens Verwaltung und Stadtrat: Schweigen. Das Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in gültiger Fassung ist amtlich bekannt gemacht worden am 02. Mai 2013. Regeln der Aussagelogik (vergleiche dazu besagte Fußzeile auf den Fraktionsseiten im Amtsblatt) sind schon ein paar Jahrhunderte älter.

Eigentlich nichts neues – eigentlich…

Nur mal so am Rande: In gefühlt dreiundzwölfzighundert Publikationen inklusive Amtsblätter in dieser Republik funktioniert das ganz einfach: Für den Anzeigenteil sowie den – im Falle amtlicher Veröffentlichungen – amtlichen Teil wird jeweils eine verantwortliche Person im Impressum benannt. Zudem kann für jeden Teil einer Publikation gesondert eine verantwortliche Person benannt werden (Pressegesetz Sachsen-Anhalt, Paragraf 7, Absatz 2, Satz 2). Damit wäre dann beispielsweise die Blaune Fraktion selbst für ihre wahrheitswidrig verfälschende Darstellung der Inhalte amtlicher Mitteilungen verantwortlich.

DeRoPolis wird über Antwort der Stadt Dessau-Roßlau sowie Reaktionen der Fraktionen (dieselben haben wir via Mail auf diese freundliche Argumentationshilfe aufmerksam gemacht) berichten.

Partei der Verfälscher

Amtsblatt 07/2023

Verdächtig oder verurteilt? Egal, Hauptsache Asylant*in

Im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau veröffentlichen die Stadtratsfraktionen jeden Monat ihre politischen Ansichten. Ungefiltert. Ungeprüft. Vieles kann man vernachlässigen, manches ist sinnfrei – und einiges so falsch, dass die jeweils dargebotenen Behauptungen an dieser Stelle eingeordnet und bewertet werden. Das Amtsblatt ist auf der Website der Stadtverwaltung als pdf zu finden – einfach googeln nach Dessau-Roßlau, Amtsblatt und Jahrgang.

Pädagogische Vorbemerkung und Farblehre

Wer zu einem Thema nichts sagen kann, spricht halt über ein anderes. Das ist im Falle der Blaunen erst einmal erfreulich. Zu Problemen der Stadt fällt der Fraktion nichts ein, also schweigt sie dazu. (Diese Einleitung ist erwachsenen-pädagogisch inspiriert. Getreu dem Motto „immer erstmal etwas Positives ansprechen“.)

„Blaune“ bezeichnet hier eine Partei, die als Haupterkennungsfarbe Blau nutzt, deren politische Ausrichtung farblich aber eher an die Färbung von Lehm und Erde erinnert.

Tatsachen: Grundlage seriöser Diskussion

Pädagogisch ernüchternd ist allerdings das, was die Fraktion anstelle örtlich relevanter Sachverhalte zum Schlechtesten gibt: Es geht – wie könnte es anders sein – um Ausländerkriminalität. Das ist an und für sich o.k., denn es gibt dieses Problem und ergo muss es im demokratischen Diskurs vernünftig diskutiert werden. Womit wir auch gleich beim Thema sind: Wer über Kriminalität sprechen und aufklären will, sollte dabei bei der Wahrheit bleiben. Strafrechtlich ist das Vortäuschen und Verzerren von Sachverhalten in der politischen Diskussion zwar nicht relevant. Rückschlüsse auf die politische Seriosität sind bei solcherlei Vorgehen aber geradezu zwingend. Genug der Vorrede, gehen wir in Medias res:

Verfälschung der Antwort der Bundesregierung

222.529 Straftaten seien 2022 bundesweit von „Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland“ begangen worden, schreibt der Führer der blaunen Stadtratsfraktion in Dessau-Roßlau, Andreas Mrosek. Er bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion seiner Partei im Bundestag. In Sachsen-Anhalt habe der selbe Personenkreis 4.954 Straftaten begangen. Das ist in Gänze schlicht falsch.

Verdächtig ist nicht Verurteilt

Fehler 1: Statt von Straftätern ist in der Antwort der Bundesregierung durchweg von Tatverdächtigen die Rede. Wörtlich heißt es in der Drucksache 20/6682: „Die PKS (Polizeiliche Kriminal-Statistik, Anmerkung des Autors) beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher der Begriff des/der Tatverdächtigen (TV) im Sinne der PKS zugrunde gelegt.“

Übersetzt: Nicht jede*n Tatverdächtige*n klagt die Staatsanwaltschaft auch an. Nicht jede*r Angeklagte wird vor Gericht verurteilt. Bis zu einer Verurteilung gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Der Blaune Führer erklärt alle per se zu Verbrechern. Gerichtsurteile sind dem Manne anscheinend egal.

Zwei Zahlen verdeutlichen, wieso die Unterscheidung zwischen Tatverdächtigen und Straftätern entscheidend ist für die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung: Im Jahr 2021 zählte die polizeiliche Kriminalitätsstatistik bundesweit 1.892.003 tatverdächtige Personen. Verurteilt wurden 662.100 Personen, davon 157.508 Personen für Straftaten im Straßenverkehr. Die Angaben unterscheiden nicht nach Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Zahlen aus 2022 lagen hier zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels nicht vor. Die Relation von Tatverdächtigen zu Verurteilten sollten geneigte Leser*innen im Hinterkopf behalten bei der Einordnung der folgenden Zahlen.

Manche müssen bleiben – trotz ablehnung

Fehler 2: In der Antwort der Bundesregierung werden Tatverdächtige „mit dem Aufenthaltsanlass ‚Asylbewerber‘, ‚Duldung‘ oder ‚unerlaubter Aufenthalt'“ aufgeführt. Die Formulierung ‚Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags‘, die Mrsosek benutzt, ist nicht im Text der Antwort enthalten.

Tatsächlich sind die Asylanträge geduldeter Personen abgelehnt. Im Status Duldung sind eben diese Personen aber gemäß Paragraf 60a Aufenhaltsgesetz (AufenthG) – wie es im Juristendeutsch heißt – nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Mit anderen Worten: Der Aufenthalt dieser Personen in Deutschland ist nicht strafbar, sie unterliegen gemäß Paragraf 61 AufenthG diversen Regelungen, wo sie sich aufhalten dürfen.

Mrosek suggeriert mit seiner Wortwahl, die entsprechenden Personen hielten sich jenseits aller rechtlichen Regelungen in Deutschland auf und müssten eigentlich abgeschoben werden. Im Falle eines strafrechtlichen Tatverdachts ist sogar das Gegenteil der Fall.

Denn „die Abschiebung eines Ausländers ist auch auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre“ (AufenthG, Paragraf 60a, Absatz 2). Tatverdächtige dürfen also gar nicht abgeschoben werden, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht ihre Anwesenheit zum Zwecke der Aufklärung einer Straftat für geboten halten.

Diletantismus mit zahlen

Fehler 3: Die Anzahl tatverdächtiger Personen in Sachsen-Anhalt mit Aufenthaltsanlässen wie unter 2 dargelegt beläuft sich auf 4.997. Mrosek gibt die Zahl für Thüringen an (4.954). Falsch ist auch seine damit verbundene Behauptung, diese Personen seien allesamt Straftäter. Richtig ist, dass diese Personen verdächtigt werden, Straftaten begangen zu haben.

Ähnlich dilettantisch geht der örtliche Fraktions-Führer mit Zahlen um, wenn es um Dessau-Roßlau geht. Um Werte für die Stadt zu ermitteln, rechnet er angeblich statistisch (wörtlich: „statistisch gerechnet“). Das ist Blödsinn. Man kann nicht statistisch rechnen. Werte einer Statistik werden empirisch ermittelt, also gemessen. Man kann mit Werten einer Statistik rechnen, sie aber nicht berechnen. Mathe auf Niveau der Sekundarstufe.

Fast 12 prozent weniger Straftaten in Dessau-Rosslau

Doch Wortklauberei beiseite. Berechnungen welcher Art auch immer sind im vorliegenden Fall unnötig. Für die Beurteilung der Situation in Dessau-Roßlau reicht ein Blick in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2022 des Landes Sachsen-Anhalt. Die führt für den Verantwortungsbereich des Polizeireviers Dessau-Roßlau 6.707 Straftaten auf, 11,9 Prozent weniger als im Jahr 2021.

Darunter eine Straftat gegen das Leben, aber weder Mord noch Totschlag (beispielsweise fällt auch fahrlässige Tötung in diese Kategorie, wird aber nicht gesondert statistisch erfasst). 67 Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 13 Prozent weniger als 2022. Die Deliktszahlen stimmen nicht mit der Anzahl der Verdächtigen überein. Deren Anzahl liegt jeweils wesentlich niedriger, weil Mehrfachtäter dabei sind oder keine Verdächtigen ermittelt werden konnten.

Unter allen Straftaten in Dessau-Roßlau waren 2.042 Diebstahlsdelikte, 26,8 Prozent weniger als 2021. Um 29,5 Prozent angestiegen ist in der Stadt die Anzahl der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit auf 1.110 Fälle. Rauschgiftdelikte registrierte die örtliche Polizei 350 und damit 36,9 Prozent weniger als im Vorjahr.

die Aufklärungsquote

Aufgeklärt wurden in Dessau-Roßlau 56,1 Prozent aller Straftaten in 2022. Bei Straftaten gegen das Leben (eine) lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent, von den Gewalttaten wurden 91,3 Prozent, von den Rauschgiftdelikten 90 Prozent und von den Diebstählen 37,5 Prozent im Jahr 2022 aufgeklärt.

Genauigkeit und Korrektheit sind aber ja in der Kriminalitätsstatistik auch nicht ganz so wichtig, Hauptsache sie (die Zahlen) regen zum Gruseln an. Wahrscheinlich aus eben diesem Grunde listet der örtliche Fraktions-Führer anstelle der frei im Internet verfügbaren Zahlen zur Situation in Dessau-Roßlau lieber wesentlich höhere Angaben auf, die sich auf das Bundesgebiet beziehen, und unterschlägt die bereits skizzierte Unterscheidung zwischen Tatverdächtigen und verurteilten Täterinnen und Tätern (alle Angaben in diesem Text können frei recherchiert werden).

Wissenschaftlich?

Real-Satire am Rande: Mrosek ist laut Darstellung seines Arbeitgebers, einem Bundestagsabgeordneten der blaunen Fraktion, dessen „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“. Na, dann müssen wir uns um die Wissenschaft der Blaunen ja keine Sorgen machen…

Kriminalstatistischen Zahlen- und Wortsalat à la Blaune den Wähler*innen aber als Tatsache unterjubeln zu wollen, ist keine Phantasie-Wissenschaft, sondern politischer Betrug.

Blaune zu BUGA: Zu viele Blumen

Amtsblatt 05/2023

Ratsfraktion findet Fahren wichtiger als Flora

Blue-Green-Streets. Schon mal gehört oder gelesen? Nein? – Dann schauen Sie mal nach im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau, Ausgabe Mai 2023. Einfach als Suchbegriffe Amtsblatt, Name der Stadt und Jahreszahl in eine Internetsuch-maschine eingeben. Gleich die ersten Ergebnisse führen zum Ziel.

Im Amtsblatt Nummer 5 / 2023 blättern Sie zu den „Fraktionsseiten“ und dort zum Beitrag der ihrem Logo nach blauen Partei, deren politische Ausrichtung eher eine Farbgebung vermuten lässt, die an Lehm erinnert. Die Mischung beider Farben lässt sich als „Blaun“ umschreiben.

BUGA-Bewerbung abgelehnt

Der Vorsitzende der blaunen Fraktion, Andreas Mroseck, widmet sich in seinem Beitrag der Bewerbung der Stadt als Standort der Bundesgartenschau (BUGA) 2035 und begründet die Ablehnung der Bewerbung durch seine Fraktion. Alle anderen Fraktionen hatten zugestimmt und wissen dabei die örtliche Wirtschaft hinter sich. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Gründe für die Ablehnung und das Konzept „blue-green-street“ (blau-grüne Straßen) zu werfen. An eben diesem Begriff entzündet sich die Empörung der Blaunen.

Blau-Grüne Straßen bedeuteten die Umwandlung von Hauptverkehrsachsen in Blumenbeete, behauptet Mrosek. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende innerstädtische Hauptverkehrsachse (Albrecht- / Kavalier- / Franz- / Heidestraße) sei aber schon heute ein „Nadelöhr“ für den Individualverkehr. Wenn zudem Querverbindungen zwischen Stadtteilen und Ortschaften quasi verbeetet würden, kämen außerhalb der Innenstadt wohnende Dessauer*innen nicht mehr zum Einkaufen. (Roßlauer*innen kommen in Mroseks Ausführungen nicht vor). Schlussfolgerung Mroseks: „Die Innenstadt muss […] befahrbar bleiben!“ Also Nein zur BUGA-Bewerbung.

Asphalt statt blumen

Wir schlussfolgern haarscharf: Wenn Blumen dem Autoverkehr im Wege sind, braucht es mehr Asphalt (wenn man Mrosek und seiner Partei folgt). Und siehe da, wenn die blaune Fraktion dem Projekt BUGA überhaupt noch zustimmen soll, müsse vorher zumindest die sogenannte Nordumgehung gebaut werden. Der stünden zwar ganze Baumbestände im Wege (von schützenswerten Uferbereichen der Mulde samt Überschwemmungsflächen ganz zu schweigen). Aber wer sich vor Begrünung in der Stadt fürchtet, kämpft halt auch gegen Bäume am Stadtrand.

„blue“ statt Dürre und Überschwemmungen

Was uns zurück führt zur Frage nach „blue-green-streets“. Mindestens einen Teil dieser Bezeichnung hat Mrosek entweder übersehen oder die Bedeutung nicht intellektuell umsetzen (sprich: unter Zuhilfenahme des Verstandes verstehen) können. Nämlich das „blue“. Blau steht hier nicht für Kornblumen auf den von Mrosek befürchteten Beeten, sondern für Wasser. Und mit dem hat Dessau in jüngerer Vergangenheit bekanntlich heftig zu kämpfen. Sowohl mit zu viel (Überschwemmungen) wie auch zu wenig (Dürre und Trockenheit bei Stadtgrün und in Parks).

Um Trockenheit und Überflutungen entgegenzuwirken, „(muss sich) Stadtgrün und Überflutungsschutz in den multifunktional genutzten Straßenraum einfügen“, erläutert das Bundesforschungsministerium den Sinn des vom Bund geförderten blue-green-street-Konzepts. Das Projekt solle dazu beitragen, „die Wirksamkeit von Planungsinstrumenten (…) zu grünen städtischen Infrastrukturen, urbaner Wasserwirtschaft, dem Sanierungsmanagement von Straßen und Kanälen sowie der Verkehrs- und Freiraumplanung (…) weiterzuentwickeln.“ Auf diese Weise „(sollen) Straßenräume zukunftsfähig gestaltet werden und so zu Multitalenten der Stadtquartiere werden.“

Entwickelt und vorangetrieben wird das blue-green-streets-Konzept übrigens von der HafenCity Universität (hcu) in Hamburg. Beteiligt sind universitäre und privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen und -institute aus Berlin, Hamburg, Hannover, Hoppegarten und Karlsruhe. Nachzulesen ist das alles online auf der Website des Forschungsprojekts der hcu sowie der Website des Bundesforschungsministeriums zu ressourceneffizienten Stadtquartieren (eben diese Suchbegriffe eingeben).

Dürre im gartenreich

blue-green-streets sind also keine spinnerte Idee der kommunalen Verwaltung. Vielmehr verknüpft das Dessau-Roßlauer BUGA-Konzept die lokale Umsetzung mit einem Projekt des Bundes und erschließt auf diese Weise mutmaßlich Zugang zu KnowHow und Fördergeldern. Und ohne solche Fördergelder wäre eine kontinuierlich eher klamme Kommune wie Dessau-Roßlau kaum in der Lage, ihr innerstädtisches Wassermanagement so zu gestalten, dass ein wichtiges Marken-zeichen des hiesigen Kulturreiches auf Dauer gedeiht statt verdorrt. Gärten und Parks brauchen eben nicht mehr Bodenversiegelung durch Straßen, sondern intelligente Gestaltung des städtischen Umfelds, in dem Feuchtigkeit für Mensch und Umwelt gehalten statt wegasphaltiert werden muss.

Dass solche Konzepte auch die Ertüchtigung des Öffentlichen Nahverkehrs beinhalten, also in Dessau-Roßlau insbesondere die Verbesserungen von Bus- und Straßenbahnverbindungen zwischen Ortschaften und Innenstadt, mit denen auch sehr alte oder sonst wie eingeschränkte Mitbürger*innen die Innenstadt einfach und komfortabel erreichen können, blendet der Blaunen-Vertreter aus. Wahrscheinlich sind ihm Parkplätze unmittelbar vor dem Rathaus auch wichtiger als der ohne Blechlawine unverstellte Anblick historischer Architekturensemble.

Flüchtlinge nur mit Rasenmäher?

Natürlich (Sie, werte Leser*innen, dürfen dieses Wort an dieser Stelle gern als ironisch verstehen…) geht es den Blaunen nicht allein ums Geld. Mindestens so wichtig ist bekanntlich die Frage nach Fachkräften. Um dieselben sorgt sich die Blaune Fraktion beim Gedanken an die Pflege neuer Grünanlagen, die mit der BUGA – man möchte sagen ‚natürlich‘ – entstünden. Für eben diese Pflege fehle es „an Personal und Technik“.

Und aus welchem Grund? Nach Blauen Lesart: Weil „sich unsere zugewanderten ‚Fachkräfte‘ an diesen notwendigen Arbeiten nicht beteiligen werden (Fachkräfte ist im Originalartikel der Blaunen in Anführungsstriche gesetzt, Anmerkung des Verfassers).“ Wenn also die Blumen nicht blühen, sind – wie könnte es aus Perspektive der blaunen Partei anders sein – „Ausländer“ schuld. Am besten wäre es wahrscheinlich, nur noch Flüchtlinge aufzunehmen, die einen eigenen Rasenmäher mitbringen. Dann wäre auch das Technikproblem gelöst… (*Ironie-Modus aus*)

Besch… BUGA?

De facto sei die komplette BUGA-Planung „ein Blick in die Glaskugel“, findet Mrosek, zumal das Problem der Defäkation ungelöst sei. Angesichts fehlender öffentlicher Toiletten bleibe es BUGA-Besuchern wohl de facto vorbehalten, ihr Geschäfte in Dixi-Klos zu verrichten. Sowohl den Bau neuer als auch die Wiederinbetriebnahme bestehender öffentlicher Bedürfnisanstalten hätten die Blaunen im Stadtrat beantragt. Der Antrag sei aber von der Stadtratsmehrheit abgelehnt worden, beklagt Mrosek.

Zwei Fakten verschweigt Mrosek allerdings: 1. Gegen neue öffentliche Klos sprach aus Sicht der Stadtratsmehrheit die Gefahr des Vandalismus. Instandsetzungen zögen unkalkulierbare Kosten nach sich. Diese Kosten lassen sich übrigens nicht aus Glaskugeln, sondern schlicht aus Erfahrungswerten ablesen. 2. Ihrerseits abgelehnt hat die Blaune Fraktion gerade in der jüngsten Stadtratssitzung am 26. Mai 2023 die Errichtung öffentlicher Trinkwasserspender in der Stadt. Grund: Sie befürchtet Vandalismus.

blumenvase vorm Auge

Mein Eindruck von den Ausführungen der Blaunen zur BUGA: Es hat nicht einmal für eine Glaskugel gereicht. Wahrscheinlich hatte Mrosek allein bei „blue-green-street“ nur noch eine Blumenvase vorm inneren Auge. Die hat dann wohl auch die Sicht an der Entstehung der an den Konzepten Beteiligten getrübt: Laut Blauner Fraktion sollen „Planungs- und Ingenieurleistungen im größeren Umfang an auswärtige Büros“ vergeben werden.

Führend beteiligt an der Entstehung des Konzepts zur BUGA 2023 in Dessau-Roßlau waren das Institut für Freizeit- und Tourismusberatung ift GmbH mit Sitz in Köln und Potsdam, die Runze und Caspar Werbeagentur GmbH aus Berlin sowie das Landschaftsarchitektur-Unternehmen SWUP GmbH mit Hauptsitz in Essen. Die an der Entwicklung des blue-green-street-Kozepts Beteilgten sind oben erwähnt. Wie viele „auswärtige Büros“ sollen es denn sein?

Verschwörungsfakten?

Bevor er sich in der vorliegenden Amtsblatt-Ausgabe der BUGA widmet, definiert Mrosek übrigens die von den Blaunen während der Covid-Pandemie pausenlos ventilierten „sogenannten Verschwörungstheorien“ um in „Verschwörungsfakten“.

Fakt ist in Sachen BUGA, dass sich die Blaunen offenbar aufgemacht haben, das Projekt BUGA 2035 in Dessau-Roßlau zur Verschwörung weniger gegen die Interessen jener ummünzen, für eine Stadt vor allem eines sein soll: ein großes Motodrom, das man am besten schnell durchquert oder gleich drumherum fährt. Blumen, Beete, Bäume und BUGA stören da nur. Dass Wissenschaftler*innen aus den Gebieten Stadtplanung und Ingenierwesen das ebenso anders sehen wie jene Bürger*innen, für die Stadt nicht nur aus Einkaufsgelegenheiten besteht, stört wiederum die Blaunen nicht. Wer nicht wissen will, kann Fakten halt auch nicht finden.

Orientierungslos im Stadtverkehr

Amtsblatt 04/2023

CDU-Fraktion surft die Grüne Welle und geht baden

Einem ihrer Lieblingsthemen widmet sich die CDU-Fraktion im April-Amtsblatt – der Verkehrspolitik. Genauer: Voraussetzungen für zügig fließenden (Auto-)Verkehr, die „Grüne Welle“ in der Stadt. Der Versuch, ihre Auto-zentrierte Verkehrspolitik mit einem grünen Anstrich aufzuhübschen, endet allerdings in einem matschigen Gülle-Grün.

Das traditionell beliebte Düngemittel ist längst als Ursache für erhöhte Nitratwerte im Grundwasser entlarvt. Der menschliche Organismus wandelt Nitrat um in Nitrit. Nitrit behindert den Sauerstofftransport des Blutes. Und zu wenig Sauerstoff führt nicht selten zu – gelinde gesagt – unpräzisen gedanklichen Schlussfolgerungen. Wenn dann auch noch die Grundannahmen einer Argumentation eher der Fantasie als der Faktenlage entspringen, ist das Ergebnis eher ein verkehrspolitischer Tsunami. Der Reihe nach:

Von Fahrspuren und Blitzbussen

CDU-Stadträtin Rita Bahn-Kunze findet es doof, dass in Dessau-Roßlau Autofahrer*innen an (gefühlt) jeder Ampel anhalten müssen. Investitionen könnten das Problem aber nicht lösen, weil sie nicht zur Verbesserung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) beitrügen („Einfach mehr Geld in die Hand zu nehmen, wird den ÖPNV nicht besser machen.“ – Also einfach weniger Geld ausgeben?) Das Geheimnis um den Zusammenhang von Grüner Welle und Qualität des ÖPNV behält Bahn-Kunze vorsichtshalber für sich.

Vielleicht möchte die CDU-Stadträtin aber an eben dieser Stelle auch gar nicht so genau sein, damit nicht auffällt, dass Vorrangsbehandlung für Busse an Ampeln logisch eigene Busspuren erfordern (denn grüne Bus-Ampeln nützen dem Bus mitsamt Passagieren wenig, wenn Pkw vor dem Bus auf Pkw-Grün warten müssen). Extra Bus-Spuren ließen sich aber nur auf Kosten anderer Fahrspuren einrichten.

Irgendwie scheint sich allerdings auch die CDU-Stadträtin auf einer gedanklichen Geisterfahrt zu wähnen. Ihre Bus-Ampel-Überlegung führt sie nämlich kurzerhand (sozusagen auf der Überholspur) selbst ad absurdum: Folge bevorzugter Grün-Phasen für Busse sei nämlich „eine immerwährende Beschleunigung“ des Busverkehrs . Und solche Blitz-Busse wären dann für Fahrgäste nicht mehr erreichbar, weil ja kein Fahrplan mehr eingehalten würde (quasi die allgemeine Beschleunigungstheorie des ÖPNV: „je grüner desto Wartezeit“ oder so ähnlich).

Gedanken-Vollgas über ROT

Zumindest um eine Antwort auf die Frage der Finanzierung eines neuen Verkehrsleitrechnersystems (VLR-System) ist die CDU-Stadträtin nicht verlegen: Sie behauptet geradewegs und also auf den ersten Blick ohne Ampel und Umleitung, die Stadt entscheide über die Verwendung der über den Fahrscheinverkauf erwirtschafteten Mittel und könne diese ergo nach Belieben für ein VLR-System verwenden. Das aber ist schlicht falsch. Bahn-Kunze überfährt – um im Bild zu bleiben – im gedanklichen Vollgas-Modus eine rote Ampel. Das entsprechende Knöllchen könnte der CDU-Frau der Geschäftsführer der Dessauer Stadtwerke, Dino Höll, austellen.

Höll, als Manager der Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – DVV – Stadtwerke (Sachsen-Anhalt) auch für den Dessauer ÖPNV verantwortlich, war unlängst ausgerechnet beim Kreisverbandes der GRÜNEN in Dessau zu Gast. Der Manager erläuterte, dass die Stadtwerke deshalb relativ flexibel in der Gestaltung ihres ÖPNV-Angebotes seien, weil Überschüsse und Verluste unterschiedlicher Geschäftsfelder des Unternehmens gegeneinander verrechnet würden. Ertragreiche Geschäftsfelder wie die Energieversorgung dienen mithin der innerbetrieblichen Quersubvention verlustreicher Felder. Der Mann wird sich mutmaßlich bedanken, wenn CDU-Fraktion in die Geschäftspolitik der Stadtwerke hinein dilettieren würde.

„Radfahrstreifen so lang wie möglich“

Mutmaßlich hat die CDU aber auch erst einmal genug damit zu tun, Autofahrer*innen zu erklären, woher sie den Platz für „so lang wie möglich“ ausgeführte „Radfahrstreifen“ nehmen will. Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV zur StVO) Anlage 3 zu Paragraf 42 Absatz 3 der StVO sind Radfahrstreifen mit Zeichen 237 gekennzeichnete und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennte Sonderwege. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Mit anderen Worten: Viel Platz für Fahrräder, weniger Platz für Autos. Ich persönlich fände das ja gut. Nur überließe ich entsprechende Planungen lieber Leuten, die mutmaßlich wissen, worüber sie reden… Mit den vorliegenden verworrenen verkehrspolitischen Versatzstücken jedenfalls geht die CDU-Fraktion genüsslich im Güllegrün baden.

Bunte Fraktion: Unwirksam aufgeregt

Amtsblatt 03/2023

„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsanwendung.“

Ausgerechnet die Bunte Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat steht mit dem Presserecht auf Kriegsfuß und befördert damit auch noch den Skandal-Modus der AfD. Geht es nach dem Bunten-Fraktionsvorsitzenden Guido Fackiner, soll Oberbürgermeister Reck darüber wachen, dass keine – nun ja – unappetitlichen Inhalte in der städtischen Publikation veröffentlicht werden.

Widerliche Blaune

Auslöser der bunten Rufe nach obrigkeitlicher Aufsicht: Der Februar-Beitrag der AfD-Fraktion. In selbigem hatten die Blaunen (Blau ist bekanntlich die Farbe dieser unter einschlägigem Verdacht stehenden Partei) den in Dessauer Polizeigewahrsam zu Tode gekommenen Oury Jalloh erst als reichlich zwielichtige Person dargestellt, um dann zusammenhangslos von „importierten Messermördern“ zu erzählen.

Die Intention dieser inhaltlichen Verknüpfung ist ebenso offenbar wie widerlich. Rechtlich zu beanstanden ist sie nicht. Noch viel weniger ist der Oberbürgermeister berufen, Verstöße gegen den guten Geschmack zu ahnden oder gar zu verbieten. Denn damit verstieße das Stadtoberhaupt gegen das Presserecht. Rechtsbruch kann aber keine ernsthafte Forderung der grün-liberal geprägten Bunten sein. Die gehen den in diesem Falle geschickt agierenden respektive schreibenden Blaunen ziemlich naiv auf den politischen Leim.

Der Reihe nach: Besagter Blaunen-Beitrag aus dem Februar zur Person Jallohs war im Konjunktiv geschrieben. Formal hat der Verfasser damit nicht seine Ansicht geschildert, sondern Behauptungen anderer wiedergegeben. Rechtlich ist das deshalb bedeutsam, weil es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen handelt. Denn inwiefern sich die Partei mit dem kleinen f diese Darstellungen zu eigen macht, bleibt formal gesehen unklar.

Recht und Handwerk

Dass Angaben zu den Quellen des Verfassers im Ungefähren bleiben, ist zwar gemessen an den Standards journalistischen Handwerks unschön, aber kein Rechtsverstoß. Die Behauptung, Jalloh könne noch leben, wäre er ausgewiesen worden, zeigt zwar im Kontext der übrigen Ausführungen das miese sprachliche Spiel der Blaunen, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden. Der verbleibende Eindruck, dass die blaune Fraktion das Schicksal Jallohs als Rechtfertigung für ihre vergiftete Propaganda benutzt, lässt halbwegs kultivierte Menschen zwar speiübel aufstoßen, nur ist es eben nicht mehr als das – ein fieses Spiel mit Assoziationen vor dem Hintergrund eines nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wohl nicht mehr endgültig aufklärbaren Todesfalls.

Eklig, findet die Bunte Fraktion (zu Recht). Ihr Ruf nach dem Oberbürgermeister lenkt aber eher vom eigentlichen Problem ab, als dass er hilfreich wäre. Denn der OB schlittert mit der Ausgestaltung des Amtsblatts in der Tat auf rechtlich reichlich dünnem Eis. Eines darf er aber dennoch nicht: Inhaltliche Vorgaben über den gesetzlichen Rahmen hinaus machen. Vielmehr muss der Herausgeber des Blattes – also der OB – für klare Verantwortlichkeiten sorgen. Und die definiert das Pressegesetz.

Pressegesetz

Im Pressegesetz für das Land Sachsen-Anhalt definiert Paragraf sieben (7), wie und wo inhaltliche Verantwortlichkeiten in Druckwerken kenntlich gemacht werden müssen. Im Impressum muss (mindestens) ein(e) verantwortliche(r) Redakteur*in angegeben werden, im Branchenjargon abgekürzt: V.i.S.d.P. (Verantwortliche*r im Sinne des Presserechts).

Verantwortlichkeiten können auch auf mehrere Personen verteilt werden, beispielsweise nach Ressorts oder Themen. Im Falle des Amtsblatts können für die jeweilige Fraktionsseite Verantwortliche pro Fraktion benannt werden. Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: Die jeweilige Person muss im Impressum (und nicht irgendwo, auch nicht auf der jeweiligen Fraktionsseite) benannt sein und die Verantwortlichkeit muss eindeutig zugeordnet sein.

Sinnfreie Verweigerung der Verantwortung

In die Sphäre der Sinnfreiheit begibt sich stattdessen die Stadt Dessau-Roßlau. Unter den Fraktionsseiten ist jeweils zu lesen: „Für die sachliche und fachliche Richtigkeit aller Angaben auf den Fraktionsseiten übernimmt die Stadtverwaltung als Herausgeberin des Amtsblattes inhaltlich keine Gewähr und behält sich gegebenenfalls die Möglichkeit zur Richtigstellung vor.“ Lateinkundige erkennen eine Contradictio in adiecto, also einen Widerspruch in sich: Entweder die Stadt übernimmt keine Gewähr, oder sie ist für Richtigstellungen verantwortlich.

Inhaltliche „Richtigstellungen“ von Texten, für die die richtigstellende Instanz gar nicht verantwortlich ist, kämen willkürlichen Eingriffen in die Meinungsfreiheit der Verfasser*innen der jeweiligen Texte gleich. Denn die Kompetenz zur Richtigstellung im Sinne der inhaltlichen Verantwortung lehnt der Herausgeber ja gerade ab. Inhaltliche „Richtigstellungen“ der Meinungsäußerungen der Fraktionen wären dem willkürlichen Gutdünken der Stadtverwaltung respektive des Oberbürgermeisters unterworfen.

Zur Rechtfertigung dieser amts- respektive stadtratsgemachten Verwirrung mag man auf das (sogenannte) Redaktionsstatut zum Amtsblatt verweisen. Am 22. Oktober 2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass

„Beiträge für die Fraktionsseiten des Amtsblattes dann nicht veröffentlicht werden, wenn sie

– offenbar unwahr sind

– ehrverletzend bzw. beleidigend sind

– die öffentliche Verwaltung herabwürdigen oder

– gegen die Sitten verstoßen.

Die Entscheidung darüber, ob diese Kriterien erfüllt sind, trifft der Oberbürgermeister. (…) Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist seitens der Fraktion der jeweils zu benennende Autor.“

Jurist*innen stehen dabei sämtliche rechtlich relevanten Haare zu Berge. Ein Redaktionsstatut hat nämlich keine rechtliche Bindung – abgesehen vom Arbeitsrecht. Es regelt die Mitwirkungsrechte der Redaktionsmitglieder an der inhaltlichen Ausgestaltung einer Publikation. Klassisch definiert ein solches Statut die Unabhängigkeit der Redaktion vom Herausgeber, sofern in den Arbeitsverträgen der Redakteur*innen nichts anderes geregelt ist.

Das Gesetz

Es bleibt die Frage, was das Ganze eigentlich soll. Augenscheinlich wollen sich Stadträt*innen, Oberbürgermeister und Verwaltung vor rechtlichen Konsequenzen schützen. Es könnte ja mal jemand auf die Idee kommen, das Amtsblatt zu verklagen. Wegen Beleidigung oder sonst welchen Delikten. Das Pressegesetz Sachsen-Anhalts definiert die Haftungsfrage in entsprechenden Fällen in Paragraf zwölf:

„§ 12

Strafrechtliche Verantwortung

Ist durch ein Druckwerk eine rechtswidrige Tat begangen worden, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, und hat

1. bei periodischen Druckwerken der verantwortliche Redakteur

oder

2. bei sonstigen Druckwerken der Verleger

vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtung verletzt, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, soweit er nicht wegen der Tat schon nach den allgemeinen Strafgesetzen als Täter oder Teilnehmer strafbar ist.“

Verantwortliche Sachbearbeiterin?

Doof nur, dass die genannten Personen (Redakteur*in und Verleger*in – ersatzweise Herausgeber*in) im bereits behandelten Impressum genannt sein müssen. Dort steht im hiesigen Amtsblatt aber nur als Redakteurin die in der Verwaltung zuständige Sachbearbeiterin. Die wird sich gegebenenfalls bedanken…

Irgendwie ist das Ganze possierlich: Im Stadtrat ja durchaus vertretene Rechtsanwälte stören sich nicht an der bisherigen, allerdings im Rechtssinne unwirksamen Konstruktion. Die Bunte Fraktion echauffiert sich zwar im Amtsblatt, lässt aber jegliche politisch oder rechtlich relevante weitere Initiative vermissen. Dabei wäre es so einfach: Ein Blick ins Gesetz offenbart die Rechtslage und deren Anwendung. Die Blaunen wären mit einem ordentlichen Impressum tatsächlich verantwortlich für ihre Beiträge (wie auch alle andereren Fraktionen für die jeweiligen ihrigen) und die arme Sachbearbeiterin im Rathaus wäre aus dem sprichwörtlichen Schneider.

DeRoPolis fragt nun nach und hält Sie auf dem Laufenden. Bleiben wir optimistisch.

Update 29. April 2023 – Fackiner: „Artikel soll sensibilisieren“

Guido Fackiner, Vorsitzender der Bunten Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat, erklärte auf Nachfrage, der Beitrag auf den Fraktionsseiten des Amtsblatts der Stadt im März 2023 solle „sensibilisieren“.

Am Rande der Stadtratssitzung vom 26. April 2023 fragte ich den Bunte-Fraktionsvorsitzenden, ob die Fraktion über den genannten Artikel hinaus gehende Initiativen ergriffen habe oder ergreifen wolle, um unappetitliche, beleidigende oder gar Rechtsnormen verletzende Artikel auf den Fraktionsseiten des Amtsblatts zu verhindern. Fackiner gab zu verstehen, dass er dem Rechtsamt vertraue und insofern davon ausgehe, dass das Amtsblatt mit seinen Inhalten dem Presserecht entspreche. Im Übrigen habe er mit dem Artikel „sensibilisieren“ wollen (mutmaßlich den Oberbürgermeister – die Blaune Fraktion wohl eher nicht). Weitere Schritte seien nicht geplant.

Na, dann bin ich auf die Antwort der Stadtverwaltung auf meine entsprechende Nachfrage bezüglich der Rechtskonformität der bisherigen „Regelung“ gespannt.

Roland Bösker