Orientierungslos im Stadtverkehr

Amtsblatt 04/2023

CDU-Fraktion surft die Grüne Welle und geht baden

Einem ihrer Lieblingsthemen widmet sich die CDU-Fraktion im April-Amtsblatt – der Verkehrspolitik. Genauer: Voraussetzungen für zügig fließenden (Auto-)Verkehr, die „Grüne Welle“ in der Stadt. Der Versuch, ihre Auto-zentrierte Verkehrspolitik mit einem grünen Anstrich aufzuhübschen, endet allerdings in einem matschigen Gülle-Grün.

Das traditionell beliebte Düngemittel ist längst als Ursache für erhöhte Nitratwerte im Grundwasser entlarvt. Der menschliche Organismus wandelt Nitrat um in Nitrit. Nitrit behindert den Sauerstofftransport des Blutes. Und zu wenig Sauerstoff führt nicht selten zu – gelinde gesagt – unpräzisen gedanklichen Schlussfolgerungen. Wenn dann auch noch die Grundannahmen einer Argumentation eher der Fantasie als der Faktenlage entspringen, ist das Ergebnis eher ein verkehrspolitischer Tsunami. Der Reihe nach:

Von Fahrspuren und Blitzbussen

CDU-Stadträtin Rita Bahn-Kunze findet es doof, dass in Dessau-Roßlau Autofahrer*innen an (gefühlt) jeder Ampel anhalten müssen. Investitionen könnten das Problem aber nicht lösen, weil sie nicht zur Verbesserung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) beitrügen („Einfach mehr Geld in die Hand zu nehmen, wird den ÖPNV nicht besser machen.“ – Also einfach weniger Geld ausgeben?) Das Geheimnis um den Zusammenhang von Grüner Welle und Qualität des ÖPNV behält Bahn-Kunze vorsichtshalber für sich.

Vielleicht möchte die CDU-Stadträtin aber an eben dieser Stelle auch gar nicht so genau sein, damit nicht auffällt, dass Vorrangsbehandlung für Busse an Ampeln logisch eigene Busspuren erfordern (denn grüne Bus-Ampeln nützen dem Bus mitsamt Passagieren wenig, wenn Pkw vor dem Bus auf Pkw-Grün warten müssen). Extra Bus-Spuren ließen sich aber nur auf Kosten anderer Fahrspuren einrichten.

Irgendwie scheint sich allerdings auch die CDU-Stadträtin auf einer gedanklichen Geisterfahrt zu wähnen. Ihre Bus-Ampel-Überlegung führt sie nämlich kurzerhand (sozusagen auf der Überholspur) selbst ad absurdum: Folge bevorzugter Grün-Phasen für Busse sei nämlich „eine immerwährende Beschleunigung“ des Busverkehrs . Und solche Blitz-Busse wären dann für Fahrgäste nicht mehr erreichbar, weil ja kein Fahrplan mehr eingehalten würde (quasi die allgemeine Beschleunigungstheorie des ÖPNV: „je grüner desto Wartezeit“ oder so ähnlich).

Gedanken-Vollgas über ROT

Zumindest um eine Antwort auf die Frage der Finanzierung eines neuen Verkehrsleitrechnersystems (VLR-System) ist die CDU-Stadträtin nicht verlegen: Sie behauptet geradewegs und also auf den ersten Blick ohne Ampel und Umleitung, die Stadt entscheide über die Verwendung der über den Fahrscheinverkauf erwirtschafteten Mittel und könne diese ergo nach Belieben für ein VLR-System verwenden. Das aber ist schlicht falsch. Bahn-Kunze überfährt – um im Bild zu bleiben – im gedanklichen Vollgas-Modus eine rote Ampel. Das entsprechende Knöllchen könnte der CDU-Frau der Geschäftsführer der Dessauer Stadtwerke, Dino Höll, austellen.

Höll, als Manager der Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – DVV – Stadtwerke (Sachsen-Anhalt) auch für den Dessauer ÖPNV verantwortlich, war unlängst ausgerechnet beim Kreisverbandes der GRÜNEN in Dessau zu Gast. Der Manager erläuterte, dass die Stadtwerke deshalb relativ flexibel in der Gestaltung ihres ÖPNV-Angebotes seien, weil Überschüsse und Verluste unterschiedlicher Geschäftsfelder des Unternehmens gegeneinander verrechnet würden. Ertragreiche Geschäftsfelder wie die Energieversorgung dienen mithin der innerbetrieblichen Quersubvention verlustreicher Felder. Der Mann wird sich mutmaßlich bedanken, wenn CDU-Fraktion in die Geschäftspolitik der Stadtwerke hinein dilettieren würde.

„Radfahrstreifen so lang wie möglich“

Mutmaßlich hat die CDU aber auch erst einmal genug damit zu tun, Autofahrer*innen zu erklären, woher sie den Platz für „so lang wie möglich“ ausgeführte „Radfahrstreifen“ nehmen will. Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV zur StVO) Anlage 3 zu Paragraf 42 Absatz 3 der StVO sind Radfahrstreifen mit Zeichen 237 gekennzeichnete und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennte Sonderwege. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Mit anderen Worten: Viel Platz für Fahrräder, weniger Platz für Autos. Ich persönlich fände das ja gut. Nur überließe ich entsprechende Planungen lieber Leuten, die mutmaßlich wissen, worüber sie reden… Mit den vorliegenden verworrenen verkehrspolitischen Versatzstücken jedenfalls geht die CDU-Fraktion genüsslich im Güllegrün baden.

Bunte Fraktion: Unwirksam aufgeregt

Amtsblatt 03/2023

„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsanwendung.“

Ausgerechnet die Bunte Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat steht mit dem Presserecht auf Kriegsfuß und befördert damit auch noch den Skandal-Modus der AfD. Geht es nach dem Bunten-Fraktionsvorsitzenden Guido Fackiner, soll Oberbürgermeister Reck darüber wachen, dass keine – nun ja – unappetitlichen Inhalte in der städtischen Publikation veröffentlicht werden.

Widerliche Blaune

Auslöser der bunten Rufe nach obrigkeitlicher Aufsicht: Der Februar-Beitrag der AfD-Fraktion. In selbigem hatten die Blaunen (Blau ist bekanntlich die Farbe dieser unter einschlägigem Verdacht stehenden Partei) den in Dessauer Polizeigewahrsam zu Tode gekommenen Oury Jalloh erst als reichlich zwielichtige Person dargestellt, um dann zusammenhangslos von „importierten Messermördern“ zu erzählen.

Die Intention dieser inhaltlichen Verknüpfung ist ebenso offenbar wie widerlich. Rechtlich zu beanstanden ist sie nicht. Noch viel weniger ist der Oberbürgermeister berufen, Verstöße gegen den guten Geschmack zu ahnden oder gar zu verbieten. Denn damit verstieße das Stadtoberhaupt gegen das Presserecht. Rechtsbruch kann aber keine ernsthafte Forderung der grün-liberal geprägten Bunten sein. Die gehen den in diesem Falle geschickt agierenden respektive schreibenden Blaunen ziemlich naiv auf den politischen Leim.

Der Reihe nach: Besagter Blaunen-Beitrag aus dem Februar zur Person Jallohs war im Konjunktiv geschrieben. Formal hat der Verfasser damit nicht seine Ansicht geschildert, sondern Behauptungen anderer wiedergegeben. Rechtlich ist das deshalb bedeutsam, weil es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen handelt. Denn inwiefern sich die Partei mit dem kleinen f diese Darstellungen zu eigen macht, bleibt formal gesehen unklar.

Recht und Handwerk

Dass Angaben zu den Quellen des Verfassers im Ungefähren bleiben, ist zwar gemessen an den Standards journalistischen Handwerks unschön, aber kein Rechtsverstoß. Die Behauptung, Jalloh könne noch leben, wäre er ausgewiesen worden, zeigt zwar im Kontext der übrigen Ausführungen das miese sprachliche Spiel der Blaunen, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden. Der verbleibende Eindruck, dass die blaune Fraktion das Schicksal Jallohs als Rechtfertigung für ihre vergiftete Propaganda benutzt, lässt halbwegs kultivierte Menschen zwar speiübel aufstoßen, nur ist es eben nicht mehr als das – ein fieses Spiel mit Assoziationen vor dem Hintergrund eines nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wohl nicht mehr endgültig aufklärbaren Todesfalls.

Eklig, findet die Bunte Fraktion (zu Recht). Ihr Ruf nach dem Oberbürgermeister lenkt aber eher vom eigentlichen Problem ab, als dass er hilfreich wäre. Denn der OB schlittert mit der Ausgestaltung des Amtsblatts in der Tat auf rechtlich reichlich dünnem Eis. Eines darf er aber dennoch nicht: Inhaltliche Vorgaben über den gesetzlichen Rahmen hinaus machen. Vielmehr muss der Herausgeber des Blattes – also der OB – für klare Verantwortlichkeiten sorgen. Und die definiert das Pressegesetz.

Pressegesetz

Im Pressegesetz für das Land Sachsen-Anhalt definiert Paragraf sieben (7), wie und wo inhaltliche Verantwortlichkeiten in Druckwerken kenntlich gemacht werden müssen. Im Impressum muss (mindestens) ein(e) verantwortliche(r) Redakteur*in angegeben werden, im Branchenjargon abgekürzt: V.i.S.d.P. (Verantwortliche*r im Sinne des Presserechts).

Verantwortlichkeiten können auch auf mehrere Personen verteilt werden, beispielsweise nach Ressorts oder Themen. Im Falle des Amtsblatts können für die jeweilige Fraktionsseite Verantwortliche pro Fraktion benannt werden. Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: Die jeweilige Person muss im Impressum (und nicht irgendwo, auch nicht auf der jeweiligen Fraktionsseite) benannt sein und die Verantwortlichkeit muss eindeutig zugeordnet sein.

Sinnfreie Verweigerung der Verantwortung

In die Sphäre der Sinnfreiheit begibt sich stattdessen die Stadt Dessau-Roßlau. Unter den Fraktionsseiten ist jeweils zu lesen: „Für die sachliche und fachliche Richtigkeit aller Angaben auf den Fraktionsseiten übernimmt die Stadtverwaltung als Herausgeberin des Amtsblattes inhaltlich keine Gewähr und behält sich gegebenenfalls die Möglichkeit zur Richtigstellung vor.“ Lateinkundige erkennen eine Contradictio in adiecto, also einen Widerspruch in sich: Entweder die Stadt übernimmt keine Gewähr, oder sie ist für Richtigstellungen verantwortlich.

Inhaltliche „Richtigstellungen“ von Texten, für die die richtigstellende Instanz gar nicht verantwortlich ist, kämen willkürlichen Eingriffen in die Meinungsfreiheit der Verfasser*innen der jeweiligen Texte gleich. Denn die Kompetenz zur Richtigstellung im Sinne der inhaltlichen Verantwortung lehnt der Herausgeber ja gerade ab. Inhaltliche „Richtigstellungen“ der Meinungsäußerungen der Fraktionen wären dem willkürlichen Gutdünken der Stadtverwaltung respektive des Oberbürgermeisters unterworfen.

Zur Rechtfertigung dieser amts- respektive stadtratsgemachten Verwirrung mag man auf das (sogenannte) Redaktionsstatut zum Amtsblatt verweisen. Am 22. Oktober 2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass

„Beiträge für die Fraktionsseiten des Amtsblattes dann nicht veröffentlicht werden, wenn sie

– offenbar unwahr sind

– ehrverletzend bzw. beleidigend sind

– die öffentliche Verwaltung herabwürdigen oder

– gegen die Sitten verstoßen.

Die Entscheidung darüber, ob diese Kriterien erfüllt sind, trifft der Oberbürgermeister. (…) Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist seitens der Fraktion der jeweils zu benennende Autor.“

Jurist*innen stehen dabei sämtliche rechtlich relevanten Haare zu Berge. Ein Redaktionsstatut hat nämlich keine rechtliche Bindung – abgesehen vom Arbeitsrecht. Es regelt die Mitwirkungsrechte der Redaktionsmitglieder an der inhaltlichen Ausgestaltung einer Publikation. Klassisch definiert ein solches Statut die Unabhängigkeit der Redaktion vom Herausgeber, sofern in den Arbeitsverträgen der Redakteur*innen nichts anderes geregelt ist.

Das Gesetz

Es bleibt die Frage, was das Ganze eigentlich soll. Augenscheinlich wollen sich Stadträt*innen, Oberbürgermeister und Verwaltung vor rechtlichen Konsequenzen schützen. Es könnte ja mal jemand auf die Idee kommen, das Amtsblatt zu verklagen. Wegen Beleidigung oder sonst welchen Delikten. Das Pressegesetz Sachsen-Anhalts definiert die Haftungsfrage in entsprechenden Fällen in Paragraf zwölf:

„§ 12

Strafrechtliche Verantwortung

Ist durch ein Druckwerk eine rechtswidrige Tat begangen worden, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, und hat

1. bei periodischen Druckwerken der verantwortliche Redakteur

oder

2. bei sonstigen Druckwerken der Verleger

vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtung verletzt, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, soweit er nicht wegen der Tat schon nach den allgemeinen Strafgesetzen als Täter oder Teilnehmer strafbar ist.“

Verantwortliche Sachbearbeiterin?

Doof nur, dass die genannten Personen (Redakteur*in und Verleger*in – ersatzweise Herausgeber*in) im bereits behandelten Impressum genannt sein müssen. Dort steht im hiesigen Amtsblatt aber nur als Redakteurin die in der Verwaltung zuständige Sachbearbeiterin. Die wird sich gegebenenfalls bedanken…

Irgendwie ist das Ganze possierlich: Im Stadtrat ja durchaus vertretene Rechtsanwälte stören sich nicht an der bisherigen, allerdings im Rechtssinne unwirksamen Konstruktion. Die Bunte Fraktion echauffiert sich zwar im Amtsblatt, lässt aber jegliche politisch oder rechtlich relevante weitere Initiative vermissen. Dabei wäre es so einfach: Ein Blick ins Gesetz offenbart die Rechtslage und deren Anwendung. Die Blaunen wären mit einem ordentlichen Impressum tatsächlich verantwortlich für ihre Beiträge (wie auch alle andereren Fraktionen für die jeweiligen ihrigen) und die arme Sachbearbeiterin im Rathaus wäre aus dem sprichwörtlichen Schneider.

DeRoPolis fragt nun nach und hält Sie auf dem Laufenden. Bleiben wir optimistisch.

Update 29. April 2023 – Fackiner: „Artikel soll sensibilisieren“

Guido Fackiner, Vorsitzender der Bunten Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat, erklärte auf Nachfrage, der Beitrag auf den Fraktionsseiten des Amtsblatts der Stadt im März 2023 solle „sensibilisieren“.

Am Rande der Stadtratssitzung vom 26. April 2023 fragte ich den Bunte-Fraktionsvorsitzenden, ob die Fraktion über den genannten Artikel hinaus gehende Initiativen ergriffen habe oder ergreifen wolle, um unappetitliche, beleidigende oder gar Rechtsnormen verletzende Artikel auf den Fraktionsseiten des Amtsblatts zu verhindern. Fackiner gab zu verstehen, dass er dem Rechtsamt vertraue und insofern davon ausgehe, dass das Amtsblatt mit seinen Inhalten dem Presserecht entspreche. Im Übrigen habe er mit dem Artikel „sensibilisieren“ wollen (mutmaßlich den Oberbürgermeister – die Blaune Fraktion wohl eher nicht). Weitere Schritte seien nicht geplant.

Na, dann bin ich auf die Antwort der Stadtverwaltung auf meine entsprechende Nachfrage bezüglich der Rechtskonformität der bisherigen „Regelung“ gespannt.

Roland Bösker